Hygieneinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022

Die Anforderungen an die Luftqualität, die von einer lüftungstechnischen Anlage geliefert wird, und damit auch die Anforderungen an die Anlagen selbst, hängen im Wesentlichen von der Nutzung der versorgten Räume ab.
Versorgt eine lüftungstechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt sie automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke und muss permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden.
Dieser entspricht aktuell der VDI 6022, wonach dieses technische Regelwerk auch zwingend umzusetzen ist.

RLT-Anlagen nach VDI 6022 sind alle Anlagen zur mechanischen Luftbeförderung nach EN12792
(früher DIN1946 Teil 1).

Für die Hygiene-Inspektion bei Split-Klimageräten ist die Häufigkeit und Dauer entscheidend. Sind Personen regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag oder bestimmungsgemäß mehr als 30 Tage pro Jahr in den Räumen greift die VDI 6022.

In der Arbeitsstättenverordnung (§4) wird zudem verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden müssen. Sie müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren.

In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der so genannten Hygieneinspektion. Diese ist für RLT-Anlagen in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen.
Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um im „Ernstfall“ auch rechtssicher zu sein.

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